Informationen zur Videoüberwachung nach Art. 13 der DatenschutzGrundverordnung

 

Mit den nachfolgenden Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. An den Orten unseres Vereinsgeländes, wo wir Videoüberwachung betreiben, weisen wir jeweils auf diesen Umstand hin. Die überwachten Bereiche sind durch eine entsprechende Hinweisbeschilderung gekennzeichnet.

 

WER IST FÜR DATENVERARBEITUNG VERANTWORTLICH?

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrecht ist die

Fabian Göttler

Anschrift:

Am langen Bach 2

Telefon: +49 15257854136

E-Mail: spvgg-goettler@web.de

 

Sie finden weitere Informationen zu unserem Verein, Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen und auch weitere Kontaktmöglichkeiten im Impressum unserer Internetseite.

 

WELCHE DATEN VON IHNEN WERDEN VON UNS VERARBEITET? UND ZU WELCHEN ZWECKEN?

Die Videoüberwachung erfasst solche Merkmale, die Ihre physische bzw. physiologische Identifizierung als natürliche Person ermöglichen. Sofern Sie mit Ihrem PKW in einem überwachten Bereich entlangfahren bzw. das Fahrzeug dort abstellen, kann es außerdem unter Umständen zu einer Erfassung Ihres Kennzeichens kommen. Auch KfZ-Kennzeichen weisen einen Personenbezug auf, weil das Kennzeichen in Kombination mit einer Halter-Auskunft bei der zuständigen KfZ-Zulassungsstelle einen Rückschluss auf die natürliche Person ermöglicht, die der Halter des betroffenen Fahrzeugs ist.

 

Wir benutzen die Videoüberwachung für folgende Zwecke:

·         Wahrung des Hausrechts

·         zur Vermeidung von Straftaten (insbesondere Einbruch, Vandalismus) und damit einhergehenden Störungen im Betriebsablauf des Vereins

·         Aufbewahrung des Videomaterials im Falle begangener Straftaten als Beweismittel

 

AUF WELCHER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BASIERT DAS?

Die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Wir verfolgen berechtigte Interessen mit der Videoüberwachung.  Bereits das Aufstellen der Kameras ist eine präventive Schutzmaßnahme. Dritte, die bereit sind, Straftaten zu unseren Lasten zu begehen, sind weitaus weniger zur Tatbegehung motiviert, wenn das jeweils betroffene Gelände überwacht wird. Die Videoüberwachung schützt deshalb insbesondere unsere Rechte auf:

 

·         Eigentum, Art. 17 EU-Grundrechte-Charta

 

 

WIE LANGE WERDEN DIE DATEN GESPEICHERT?

Die Speicherdauer der Video-Daten beträgt 7 Tage. Diese werden nach Zweckerfüllung gemäß vorliegender Datenschutz-Dokumentation gelöscht.

 

AN WELCHE EMPFÄNGER WERDEN DIE DATEN WEITERGEGEBEN?

Grundsätzlich werden die von den Videokameras gespeicherten Daten bei uns nur intern zu den o.g. Zwecken gespeichert. Insbesondere verfolgen wir mit der Speicherung nicht die Absicht Verhaltensanalysen durchzuführen.

 

Eine Übermittlung an Dritte findet nur dann statt, wenn sich aus einer Videoaufzeichnung der ernsthafte Verdacht ergibt, dass die gespeicherten Daten Aufschluss darüber geben, dass eine oder mehrere Personen zu unseren Lasten eine Straftat begangen haben bzw. versucht haben eine solche Tat zu begehen. In diesem Fall leiten wir die gespeicherten Daten an die hierfür jeweils zuständigen öffentlichen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft) weiter.

 

WO WERDEN DIE DATEN VERARBEITET?

Ihre personenbezogenen Daten werden auf der Kamera-Speicherkarte lokal gespeichert und mittels mobile App verarbeitet.

 

IHRE RECHTE ALS „BETROFFENE“

Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir dann ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.

Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.

Ferner haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gleiches gilt für ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

Insbesondere haben Sie ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO gegen die Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit einer Direktwerbung, wenn diese auf Basis einer Interessenabwägung erfolgt.

 

GESETZLICH VORGESCHRIEBENER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Wir haben für unseren Verein keinen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dafür besteht laut DSGVO für unsere Vereinskonstellation keine Verpflichtung. Damit übernimmt die Verpflichtung der DSGVO-konformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten automatisch die Vereinsvorstandschaft.

 

 

BESCHWERDERECHT

Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.