Informationen zur
Videoüberwachung nach Art. 13 der DatenschutzGrundverordnung
Mit den nachfolgenden
Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung
personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung durch uns und die Ihnen
nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. An
den Orten unseres Vereinsgeländes, wo wir Videoüberwachung betreiben, weisen
wir jeweils auf diesen Umstand hin. Die überwachten Bereiche sind durch eine
entsprechende Hinweisbeschilderung gekennzeichnet.
WER IST FÜR DATENVERARBEITUNG
VERANTWORTLICH?
Verantwortlicher im
Sinne des Datenschutzrecht ist die
Fabian Göttler
Anschrift:
Am langen Bach 2
Telefon: +49
15257854136
E-Mail: spvgg-goettler@web.de
Sie finden weitere
Informationen zu unserem Verein, Angaben zu den vertretungsberechtigten
Personen und auch weitere Kontaktmöglichkeiten im Impressum unserer
Internetseite.
WELCHE DATEN VON IHNEN WERDEN VON UNS
VERARBEITET? UND ZU WELCHEN ZWECKEN?
Die Videoüberwachung
erfasst solche Merkmale, die Ihre physische bzw. physiologische Identifizierung
als natürliche Person ermöglichen. Sofern Sie mit Ihrem PKW in einem
überwachten Bereich entlangfahren bzw. das Fahrzeug dort abstellen, kann es
außerdem unter Umständen zu einer Erfassung Ihres Kennzeichens kommen. Auch
KfZ-Kennzeichen weisen einen Personenbezug auf, weil das Kennzeichen in
Kombination mit einer Halter-Auskunft bei der zuständigen KfZ-Zulassungsstelle
einen Rückschluss auf die natürliche Person ermöglicht, die der Halter des
betroffenen Fahrzeugs ist.
Wir benutzen die
Videoüberwachung für folgende Zwecke:
·
Wahrung
des Hausrechts
·
zur
Vermeidung von Straftaten (insbesondere Einbruch, Vandalismus) und damit
einhergehenden Störungen im Betriebsablauf des Vereins
·
Aufbewahrung
des Videomaterials im Falle begangener Straftaten als Beweismittel
AUF WELCHER RECHTLICHEN GRUNDLAGE BASIERT
DAS?
Die Rechtmäßigkeit
der Videoüberwachung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Wir verfolgen
berechtigte Interessen mit der Videoüberwachung. Bereits das Aufstellen der Kameras ist eine
präventive Schutzmaßnahme. Dritte, die bereit sind, Straftaten zu unseren
Lasten zu begehen, sind weitaus weniger zur Tatbegehung motiviert, wenn das
jeweils betroffene Gelände überwacht wird. Die Videoüberwachung schützt deshalb
insbesondere unsere Rechte auf:
·
Eigentum, Art. 17
EU-Grundrechte-Charta
WIE LANGE WERDEN DIE DATEN GESPEICHERT?
Die Speicherdauer der
Video-Daten beträgt 7 Tage. Diese werden nach Zweckerfüllung gemäß vorliegender
Datenschutz-Dokumentation gelöscht.
AN WELCHE EMPFÄNGER WERDEN DIE DATEN
WEITERGEGEBEN?
Grundsätzlich werden
die von den Videokameras gespeicherten Daten bei uns nur intern zu den o.g. Zwecken
gespeichert. Insbesondere verfolgen wir mit der Speicherung nicht die Absicht
Verhaltensanalysen durchzuführen.
Eine Übermittlung an
Dritte findet nur dann statt, wenn sich aus einer Videoaufzeichnung der
ernsthafte Verdacht ergibt, dass die gespeicherten Daten Aufschluss darüber
geben, dass eine oder mehrere Personen zu unseren Lasten eine Straftat begangen
haben bzw. versucht haben eine solche Tat zu begehen. In diesem Fall leiten wir
die gespeicherten Daten an die hierfür jeweils zuständigen öffentlichen Stellen
(Polizei, Staatsanwaltschaft) weiter.
WO WERDEN DIE DATEN VERARBEITET?
Ihre
personenbezogenen Daten werden auf der Kamera-Speicherkarte lokal gespeichert
und mittels mobile App verarbeitet.
IHRE RECHTE ALS „BETROFFENE“
Sie haben das Recht
auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen
Daten.
Bei einer
Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis
dafür, dass wir dann ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie
die Person sind, für die Sie sich ausgeben.
Ferner haben Sie ein
Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung,
soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.
Ferner haben Sie ein
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Gleiches gilt für ein Recht auf Datenübertragbarkeit.
Insbesondere haben Sie
ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO gegen die Verarbeitung
Ihrer Daten im Zusammenhang mit einer Direktwerbung, wenn diese auf Basis einer
Interessenabwägung erfolgt.
GESETZLICH VORGESCHRIEBENER
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Wir haben für unseren
Verein keinen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dafür besteht laut DSGVO für
unsere Vereinskonstellation keine Verpflichtung. Damit übernimmt die
Verpflichtung der DSGVO-konformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten
automatisch die Vereinsvorstandschaft.
BESCHWERDERECHT
Sie haben das Recht,
sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.